Raus ins echte Leben! | © DAV / Jugendbildungsstätte Hindelang

Jugendleiter*innen gesucht

07.03.2024

Du möchtest eine Jugendgruppe nach deinen Vorstellungen gestalten und leiten? Du hast Lust, Touren zu organisieren? Du hast Interesse, dich in der Jugendarbeit und im Bergsportbereich ausbilden zu lassen? Du bist mindestens 16 Jahre alt? Dann brauchen wir genau DICH.

Hauptaufgaben
Der*Die Jugendleiter*in

  • leitet regelmäßig eine Kinder- oder Jugendgruppe.
  • organisiert Ausfahrten.
  • nimmt an der Jugendvollversammlung der Sektion teil.
  • absolviert einmal im Jahr die notwendige Pflicht-Fortbildung, entweder als regionales oder zentrales Angebot.

Wichtige Einzelaufgaben
Der*Die Jugendleiter*in

  • betreut das regelmäßige Gruppentreffen.
  • hält regelmäßig Kontakt zu den Eltern der Kinder/Jugendlichen aus der Gruppe.
  • berichtet im vorgegebenen Rahmen an den*die Jugendreferent*in über seine*ihre Gruppenaktivitäten.
  • hält die Vorgaben zur Abrechnung der Gruppenaktivitäten ein.
  • orientiert sich an den Grundsätzen und Bildungszielen der JDAV.
  • kann sich der Jugendvollversammlung zur Wahl in den Jugendausschuss stellen.
  • kann sich der Jugendvollversammlung zur Wahl als Delegierte*r für die  Landes,- und Bundesjugendversammlungen stellen.

Notwendige Kompetenzen
Der*Die Jugendleiter*in verfügt über/hat

  • Führungskompetenz,
  • Realistische Selbsteinschätzung,
  • Kreativität,
  • Verantwortungsbewusstsein,
  • erfolgreiche an der Jugendleiter*innen-Grundausbildung der JDAV teilgenommen und den Jugendleiter*innen-Ausweis beantragt/erhalten,
  • an einem Erste-Hilfe Kurs teilgenommen und frischt regelmäßig seine*ihre Kenntnisse auf,
  • mindestens 16 Jahre alt,
  • die Bereitschaft, sich mit Gruppenpädagogik und dem eigenen Verhalten auseinanderzusetzen.

Grundlagen der Arbeit
Der*Die Jugendleiter*in kennt die rechtlichen und verbandlichen Strukturen der Jugendarbeit, wie

  • Sektionsjugendordnung
  • Bundesjugendordnung der JDAV
  • Grundsätze und Bildungsziele der JDAV und die
  • Satzung der Sektion

Finanzielle Entschädigung
Der*Die Jugendleiter*in

  • erhält eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Abs. 26 EStG, sobald sie*er ausgebildet ist
  • bekommt alle Auslagen, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen, nach Rücksprache ersetzt

Sonstige Vergünstigungen
Der*Die Jugendleiter*in

  • erhält auf Wunsch einen qualifizierten Nachweis (Kompetenznachweis)
  • kann auf Kosten der Sektion Fortbildungen zur Erlangung und Weiterentwicklung der notwendigen und wünschenswerten Kompetenzen besuchen
  • ist berechtigt zum Erwerb der JULEICA (Jugendleitercard)
  • gehört der Jugendleiter*innengruppe unter Leitung des Jugendreferenten an, die besondere Unternehmungen durchführen
  • bekommt Gelegenheit, an vergünstigten Einkaufsaktionen verschiedener Marken teilzunehmen.

 

Zeitaufwand
Der*Die Jugendleiter*in hat für

  • regelmäßige Gruppenstunden
  • Organisieren und Durchführen von Ausfahrten
  • mit einem Zeitaufwand von
  • 3-5 Std./Woche und
  • 2-4 Wochenenden
  • im Jahr zu rechnen.